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internationales weblog zum irak-konflikt, dem "krieg gegen terrorismus", etc.: fakten, meinungen, hintergründe
international blog on the conflict in iraq and "war on terrorism" and the like: facts, opinions, backgrounds

2003/03/21

Germany:
* Law expert from Freiburg University says: attack is against international law.

* Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau, 21.03.2003
Völkerrechtler: Bundesregierung muss den Angriff auf den Irak für
völkerrechtswidrig erklären


Der Freiburger Völkerrechtler Dietrich Murswiek hat in einem Brief an Bundesaußenminister Fischer die Bundesregierung aufgefordert, den
amerikanisch-britischen Angriff auf den Irak als völkerrechtswidrig zu
bezeichnen. Andernfalls, so der Freiburger Professor, könne neues
Gewohnheitsrecht entstehen, das den Präventivkrieg legitimiere. Wenn die
Bundesregierung verhindern wolle, dass auf diese Weise das
völkerrechtliche Gewaltverbot unterminiert und das System der
Friedenssicherung der Vereinten Nationen zum Einsturz gebracht wird,
müsse sie sich jetzt klar äußern und die Völkerrechtswidrigkeit des
amerikanischen Vorgehens feststellen.
Im einzelnen weist Murswiek auf folgende Punkte hin:
- Der amerikanisch-britische Angriff auf den Irak ist
völkerrechtswidrig. Er lässt sich weder unter dem Aspekt der präventiven
Selbstverteidigung rechtfertigen noch lässt er sich auf Resolution 1441
oder auf ältere Resolutionen des Sicherheitsrats stützen.
- Die Politik der Bush-Administration zielt darauf ab, das geltende
Völkerrecht so zu ändern, dass Präventivkriege künftig legal sind. In
der "Nationalen Sicherheitsstrategie" nimmt die US-Regierung das Recht,
gegen "Schurkenstaaten" präventive Kriege ohne Mandat des
Sicherheitsrats zu führen, nicht nur im Falle des aktuellen
Irak-Konflikts, sondern ganz generell für sich in Anspruch.
- Indem die US-Regierung die Legalität des Präventivkriegs behauptet,
setzt sie mit dem Krieg gegen den Irak die Entstehung einer neuen Regel
des Völkerrechts in Gang, durch welche das völkerrechtliche Gewaltverbot
unterminiert und das System der Friedenssicherung, wie es sich nach dem
2. Weltkrieg herausgebildet hatte, zum Einsturz gebracht werden könnte.
Staaten, die verhindern wollen, dass der Präventivkrieg
gewohnheitsrechtlich legalisiert wird, müssen daher ihre Auffassung,
dass der Krieg gegen den Irak nicht durch Selbstverteidigung
gerechtfertigt ist, klar zum Ausdruck bringen.
- Auch die Legitimierung des Irak-Krieges durch Berufung auf Resolution
1441 oder auf ältere Resolutionen kann nicht hingenommen werden. Denn es
gibt keine juristisch vertretbare Interpretation, die eine solche
Legitimierung ermöglicht. Staaten, die es unwidersprochen hinnehmen,
dass die USA sich mit auf Sicherheitsratsresolutionen bezogener
juristischer Rabulistik eine Scheinlegitimation für einen Krieg
beschaffen, tragen dazu bei, dass das Monopol des Sicherheitsrats, über
den Einsatz militärischer Gewalt in solchen Fällen zu entscheiden, in
denen zwar der Frieden bedroht ist, aber doch keine
Selbstverteidigungslage gegeben ist, untergraben wird. Zugleich werden
die ohnehin nur minimalen rechtsstaatlichen Anforderungen, welche die
UN-Charta für eine so schwerwiegende Entscheidung wie einen Einsatz
militärischer Gewalt aufstellt, völlig beseitigt.

- 3er -

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